In einem Crowdinvesting unterstützen die Investoren ein Projekt aus rein wirtschaftlichem Interesse mit einem partiarischen Darlehen und werden dafür finanziell am Gewinn des Unternehmens beteiligt. Ein großer Vorteil des Crowdinvesting ist jedoch, dass es selbst für solche Unternehmen eine Finanzierungsmöglichkeit ist, die normalerweise keinen Zugang zu den klassischen Finanzierungsquellen hätten. Dies betrifft in der Regel alle Startups in frühen Unternehmensphasen, da bei diesen weder Banken, noch Venture Capital–Gesellschaften oder Business Angels, bereit sind, Kapital zur Verfügung zu stellen.
Im Gegensatz zu einer Bank stellt Crowdinvesting jedoch keine besonderen Anforderungen an die Kapitalstruktur oder (Eigen-) Kapitalausstattung des Unternehmens, wie dies z.B. bei einer klassischen Bankenfinanzierung der Fall wäre. Weder vom Unternehmen, noch von dessen Gesellschaftern sind Sicherheiten zu leisten. Das macht diese Art der Finanzierung auch speziell für jungen Unternehmen interessant macht, die in der Regel weder über Forderungen, noch über sonstige Vermögensgegenstände verfügen, welche sie als Sicherheit für den Kredit anbieten könnten.
Crowdinvesting ermöglicht also jetzt Privatanlegern, in etwas zu investieren, was früher nur Investmentbanken, Business Angels und Venture-Capital-Gesellschaften vorbehalten war, nämlich in Wachstumsunternehmen und Startups. Bisher war es nur Wohlhabenderen möglich, sich über Fonds an nicht-börsengelisteten Unternehmen und Startups zu beteiligen und so hohe Renditen zu erwirtschaften. Die Beteiligung erfolgt in der Form eines partiarischen Nachrangdarlehens. Das bedeutet, dass der Schwarminvestor dem Startup seinen Investitionsbetrag für die Dauer der Beteiligung als Darlehen überlässt. Damit hat man zwar kein direktes Mitspracherecht im Startup, kann sich aber mit ihm über den Investorenbereich mit ihm austauschen und hautnah dabei sein, wenn das Startup an Fahrt gewinnt. Der Schwarminvestor kann bei dieser Form der Investition auf vier verschiedene Arten und Weisen vom Startup profitieren:
Auch wenn ein Investment in ein Startup sehr lukrativ sein kann, so darf man aber auch nicht verschweigen, dass sie auch riskant sind. Hier gilt die Faustregel: je größer die geplante Rendite ist, desto größer ist auch das Risiko, das darin steckt. Im ungünstigsten Fall besteht das Risiko, dass die gesamte Investition verloren ist, weil z.B. das Startup Insolvenz anmelden muss. Wie schon erwähnt, handelt es sich bei der Investitionsform um ein partiarisches Nachrangdarlehen. Diese sind aus juristischer Sicht unternehmerische Beteiligungen mit eigenkapitalähnlichen Eigenschaften. Muss das Startup also Insolvenz anmelden, wird der Schwarminvestor wie alle übrigen Gesellschafter des Startups erst nach den Fremdgläubigern aus der Insolvenzmasse bedient. Es ist daher zu empfehlen, dass man nicht seinen gesamten Investitionsbetrag auf ein Startup setzt, sondern auf mehrere Startups aus unterschiedlichen Branchen mit unterschiedlichen Risikoklassen verteilt. Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die erfolgreichen Investments die weniger erfolgreichen ausgleichen.
Als Schwarminvestor wirst Du übrigens dabei durch das Kleinanlegerschutzgesetz geschützt. Hieraus ergeben sich jedoch auch Regeln, die zu berücksichtigen sind:
Warnhinweis:
Schwarmfinanzierungen bieten große Chancen, sind jedoch mit erheblichen Risiken verbunden. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Im ungünstigsten Fall besteht das Risiko, dass die gesamte Investition verloren ist, weil z.B. das Startup Insolvenz anmelden muss. Eine Nachschusspflicht ist jedoch ausgeschlossen. Bei der Investitionsform Crowdinvesting handelt es sich um ein partiarisches Nachrangdarlehen. Diese sind aus juristischer Sicht unternehmerische Beteiligungen mit eigenkapitalähnlichen Eigenschaften. Muss das Startup also Insolvenz anmelden, wird der Schwarminvestor wie alle übrigen Gesellschafter des Startups erst nach den Fremdgläubigern aus der Insolvenzmasse bedient. Schwarmfinanzierungen sind daher nicht als Altersvorsorge geeignet. Es ist daher zu empfehlen, dass man nicht seinen gesamten Investitionsbetrag auf ein Startup setzt, sondern auf mehrere Startups aus unterschiedlichen Branchen mit unterschiedlichen Risikoklassen verteilt. Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die erfolgreichen Investments die weniger erfolgreichen ausgleichen. Die Entscheidung für ein Investment trifft der Schwarminvestor unabhängig und eigenverantwortlich. Die Informationen über die Startups auf myValley werden ausschließlich von den Startups selbst zur Verfügung gestellt. Die von den Startups zur Verfügung gestellten Prognosen sind keine Garantie für die zukünftige Entwicklung des Startups. Diese Form des Investments ist daher nur für Investoren geeignet, die auch das Risiko eines Totalausfalls des investierten Kapitals verkraften können. Anbieter und Emittent der Vermögensanlagen sind die jeweiligen Startups. Die Primeus GmbH, Anbieter der Plattform myValley, ist weder Anbieter noch Emittent der Vermögensanlage, sondern stellt ausschließlich die Internet-Dienstleistungsplattform bereit.